Beurlaubungen
Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülern grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigem,
schriftlichem Antrag möglich. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft.
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